Allgemeine Geschäftsbedingungen
BC-opleidingen B.V.
Enkhuizen, Januar 2021
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist: Auftraggeber/Teilnehmer: die Vertragspartei von BC-opleidingen B.V.; BC-opleidingen B.V.: BC-opleidingen B.V. und/oder die mit ihr verbundenen Gesellschaften, die dem Auftraggeber/Teilnehmer Dienstleistungen erbringen; Vertrag: jeder zwischen BC-opleidingen B.V. und dem Auftraggeber/Teilnehmer geschlossene Vertrag, der unter anderem aus der Durchführung von Ausbildungen, Schulungen und Übungen besteht. Parteien: der Auftraggeber/Teilnehmer und BC-opleidingen B.V.
Artikel 2 – Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und alle Aufträge an BC-opleidingen B.V. zur Erbringung von Dienstleistungen durch BC-opleidingen B.V. sowie für alle diesbezüglichen Verträge.
2. Die Anwendbarkeit von Bedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers (wie auch immer benannt) wird hiermit ausdrücklich abgelehnt.
3. Auf von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen kann sich der Auftraggeber/Teilnehmer nur berufen, soweit diese von BC-opleidingen B.V. schriftlich akzeptiert wurden.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder des Vertrags für nichtig oder unverbindlich erklärt bzw. aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder des Vertrags gültig. In einem solchen Fall werden sich BC-opleidingen B.V. und der Auftraggeber/Teilnehmer bemühen, die nichtige oder unverbindliche Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die die ursprüngliche Absicht der Parteien möglichst weitgehend zum Ausdruck bringt.
Artikel 3 – Angebote
1. Alle Angebote von BC-opleidingen B.V. sind freibleibend und nur 30 Tage ab dem Datum des Angebots gültig. BC-opleidingen B.V. hat jederzeit das Recht, ein Angebot zu widerrufen. BC-opleidingen B.V. ist erst dann an ein abgegebenes Angebot gebunden, sobald das Angebot vom Auftraggeber/Teilnehmer unterzeichnet wurde, das unterzeichnete Angebot bei BC-opleidingen B.V. eingegangen ist und BC-opleidingen B.V. dieses nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des unterzeichneten Angebots doch noch widerruft; oder sobald BC-opleidingen B.V. mit der Ausführung des Angebots begonnen hat. Die Teilnahme an einer Ausbildung/einem Kurs ist erst nach Eingang der vollständigen Zahlung möglich.
2. In einem Angebot genannte Tarife verstehen sich zzgl. MwSt. oder ähnlicher Steuern und Abgaben sowie der im Rahmen der Ausführung des Vertrags entstehenden Kosten (wie beispielsweise Versand- und Verwaltungskosten), sofern aus dem Angebot nichts anderes hervorgeht.
3. Aufträge und Annahmen von Angeboten durch den Auftraggeber/Teilnehmer gelten als unwiderruflich.
4. Ein Angebot kann vom Auftraggeber/Teilnehmer nur vollständig und nicht teilweise angenommen werden. Jede teilweise Annahme eines Angebots und/oder Änderungen, die der Auftraggeber/Teilnehmer an einem Angebot vornimmt, sind gegenüber BC-opleidingen B.V. unverbindlich, es sei denn, diese teilweise Annahme und/oder Änderungen wurden von BC-opleidingen B.V. schriftlich akzeptiert.
5. Mündliche Zusagen, Änderungen an und Eintragungen auf dem Angebot sind nur wirksam, soweit sie vom Auftraggeber/Teilnehmer und von BC-opleidingen B.V. schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 4 – Ausführung des Vertrags
1. BC-opleidingen B.V. wird den Vertrag nach bestem Wissen und Können ausführen. BC-opleidingen B.V. hat das Recht, die Arbeiten nach eigenem Ermessen auszuführen, gegebenenfalls unter Einschaltung Dritter und gegebenenfalls in Teilen. BC-opleiding B.V. hat das Recht, den Ort der Ausbildung in angemessenem Rahmen anzupassen bzw. zu ändern.
2. Der Auftraggeber/Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Daten, von denen BC-opleidingen B.V. angibt, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, oder von denen der Auftraggeber/Teilnehmer vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, rechtzeitig an BC-opleidingen B.V. übermittelt werden. Erfüllt der Auftraggeber/Teilnehmer die vorgenannte Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig, hat BC-opleidingen B.V. das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder die daraus entstehenden Mehrkosten zu den üblichen Tarifen dem Auftraggeber/Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
3. Der Auftraggeber/Teilnehmer steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten ein. Erfüllt der Auftraggeber/Teilnehmer die vorgenannte Verpflichtung nicht, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war für BC-opleidingen B.V. deutlich erkennbar. Der Auftraggeber/Teilnehmer erklärt sich mit allen erhaltenen Anlagen zum Angebot und zur Anmeldung einverstanden.
4. Wurde zwischen den Parteien vereinbart, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, hat BC-opleidingen B.V. das Recht, die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Phase gehören, auszusetzen, bis der Auftraggeber/Teilnehmer die Ergebnisse der vorangehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
5. Werden von BC-opleidingen B.V. oder von ihr eingeschalteten Dritten Arbeiten am Standort des Auftraggebers/Teilnehmers oder an einem vom Auftraggeber/Teilnehmer bezeichneten Ort durchgeführt, sorgt der Auftraggeber/Teilnehmer kostenlos für die von diesen Mitarbeitern in angemessenem Umfang gewünschten Einrichtungen. Daraus entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber/Teilnehmer in Rechnung gestellt.
6. Der Auftraggeber/Teilnehmer sorgt dafür, dass diejenigen, die die Dienstleistungen von BC-opleidingen B.V. in Anspruch nehmen, über die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen und/oder Tauglichkeitsnachweise verfügen, die sich auf die im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen beziehen. Fehlen solche Bescheinigungen oder Tauglichkeitsnachweise, hat BC-opleidingen B.V. das Recht, den betreffenden Personen die Dienstleistungen zu verweigern. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von BC-opleidingen B.V. ohne die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen oder Tauglichkeitsnachweise erfolgt jederzeit auf Risiko des Auftraggebers/Teilnehmers.
7. Der Auftraggeber/Teilnehmer und BC-opleidingen B.V. werden sich gegenseitig über Umstände informieren, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verhindern oder zu verhindern drohen.
8. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind digital verfügbar.
Artikel 5 – Vertragsdauer, Ausführungsfrist
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern von den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2. Hat BC-opleidingen B.V. mit dem Auftraggeber/Teilnehmer ein bestimmtes Enddatum oder eine bestimmte Dauer für die Ausführung der Arbeiten vereinbart, ist der Auftraggeber/Teilnehmer im Falle einer Überschreitung infolge von Umständen, die BC-opleidingen B.V. zuzurechnen sind, berechtigt, BC-opleidingen B.V. eine angemessene Frist von nicht weniger als 20 Werktagen zu setzen, innerhalb derer die Arbeiten noch auszuführen sind. Bleibt diese Ausführung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist aus, ist der Auftraggeber/Teilnehmer berechtigt, den Vertrag für den nicht ausgeführten Teil durch eine schriftliche Erklärung zu beenden. Eine Überschreitung der vereinbarten oder der vom Auftraggeber/Teilnehmer gesetzten Dauer für die Ausführung der Arbeiten gibt dem Auftraggeber/Teilnehmer kein Recht auf Nichterfüllung einer sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtung durch ihn, noch auf eine zusätzliche oder ersatzweise Schadensersatzleistung.
Artikel 6 – Tarife
1. Auf Verträge, in denen kein fester Tarif vereinbart wurde, finden die Absätze 2 und 3 dieses Artikels Anwendung. Auf Verträge, in denen ein fester Tarif vereinbart wurde, finden die Absätze 4 und 5 dieses Artikels Anwendung. Die Absätze 6 bis 8 dieses Artikels finden auf alle Verträge Anwendung.
2. Ist kein fester Tarif vereinbart, wird dem Auftraggeber/Teilnehmer auf Grundlage der Anzahl der aufgewendeten Stunden multipliziert mit dem anwendbaren Stundensatz von BC-opleidingen B.V., wie er während des Zeitraums der Dienstleistungserbringung gilt, in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich ein abweichender Stundensatz vereinbart wurde.
3. BC-opleidingen B.V. ist befugt, ihre Stundensätze (auch während der Ausführung eines Vertrags) für die nach der Tarifänderung erbrachten Dienstleistungen zu ändern; eine solche Änderung gilt jedoch erst, nachdem 10 Werktage ab dem Zeitpunkt verstrichen sind, zu dem der Auftraggeber/Teilnehmer schriftlich über die Tarifänderung informiert wurde.
4. Ist ein fester Tarif vereinbart, ist BC-opleidingen B.V. berechtigt, während der Ausführung eines Vertrags ihre Tarife für die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen zu erhöhen, wenn durch einen Anstieg kostenbestimmender Elemente wie Einkaufspreise, Transportkosten, Versicherungsprämien, Löhne, Steuern, Sozialabgaben und ähnliche Kosten oder durch das Eintreten anderer preiserhöhender Umstände, die BC-opleidingen B.V. beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorhersehen oder überblicken konnte. In diesem Fall ist BC-opleidingen B.V. berechtigt, die höheren Kosten an den Auftraggeber/Teilnehmer weiterzuberechnen.
5. Darüber hinaus darf BC-opleidingen B.V. den Tarif für im Rahmen des Vertrags erbrachte Dienstleistungen erhöhen, wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass die ursprünglich vereinbarte oder erwartete Arbeitsmenge und die zugehörigen Tarife auf Grundlage irreführender, unrichtiger oder unvollständiger Informationen geschätzt und festgelegt wurden.
6. BC-opleidingen B.V. kann ihre Tarife für die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen erhöhen, wenn die mit der Ausführung des Vertrags zusammenhängenden Kosten von BC-opleidingen B.V. infolge von Änderungen behördlicher Maßnahmen, Sozialabgaben und/oder gesetzlicher Regelungen, die auf BC-opleidingen B.V. anwendbar sind, erhöht werden.
7. BC-opleidingen B.V. wird dem Auftraggeber/Teilnehmer die Absicht, den Tarif/die Preise gemäß den vorstehenden Grundsätzen zu erhöhen, schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens 10 Werktagen mitteilen. Findet eine Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Vertrags statt, kann der Auftraggeber/Teilnehmer den Vertrag für den noch nicht ausgeführten Teil beenden, indem er BC-opleidingen B.V. innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der vorgenannten Mitteilung von BC-opleidingen B.V. schriftlich mitteilt, dass er den Vertrag beenden möchte.
8. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, haben die Preise und Tarife eine Gültigkeitsdauer bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres. Danach hat BC-opleidingen B.V. das Recht, die Preise und Tarife zu überarbeiten. Neue Preise und Tarife werden spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres bekannt gegeben.
9. Die aus der Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags entstehenden zusätzlichen Honorare, die durch die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der oben dargestellten Verpflichtungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers/Teilnehmers. Ebenso hat BC-opleidingen B.V. das Recht, die Ausführung ihrer Arbeiten auszusetzen, wenn der Auftraggeber/Teilnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
10. Der Trainer/Berater von BC-opleidingen B.V. bürgt für die Unterweisung gemäß den in der Organisation geltenden Vorschriften und Gepflogenheiten sowie am Ausbildungsort.
11. BC-opleidingen B.V. wird dem Auftraggeber/Teilnehmer vor Beginn des Kurses/der Ausbildung eine Rechnung zusenden. Der Kurs-/Ausbildungsbetrag muss vor Beginn der Ausbildung bei BC-opleidingen eingegangen sein. Die Teilnahme ist erst nach Eingang des vollständigen Kurs-/Ausbildungsbetrags möglich.
Artikel 7 – Zahlung
1. Die Zahlung hat in der vertraglich vereinbarten Währung und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, jedoch spätestens vor Beginn der Ausbildung, auf eine von BC-opleidingen B.V. in der Rechnung anzugebende Weise, ohne jeglichen Abzug oder jegliche Verrechnung zu erfolgen. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungspflicht nicht aus. BC-opleidingen B.V. hat jederzeit das Recht, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen und/oder anderweitig Sicherheit für die Zahlung der im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen zu verlangen.
2. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber/Teilnehmer ohne Inverzugsetzung in Verzug. Sobald sich der Auftraggeber/Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug befindet, werden alle übrigen Forderungen von BC-opleidingen B.V. gegen den Auftraggeber/Teilnehmer fällig, und auch hinsichtlich dieser Forderungen tritt der Verzug ohne Inverzugsetzung unmittelbar ein. Ab dem Tag, an dem sich der Auftraggeber/Teilnehmer in Verzug befindet, schuldet er BC-opleidingen B.V. Verzugszinsen in Höhe von 1½ % pro Monat oder Teil eines Monats, während dessen der Verzug andauert, dies alles unbeschadet aller weiteren BC-opleidingen B.V. zustehenden Rechte.
3. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers/Teilnehmers werden die Forderungen von BC-opleidingen B.V. gegen den Auftraggeber/Teilnehmer unmittelbar fällig.
4. Alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, die BC-opleidingen B.V. infolge des Verzugs des Auftraggebers/Teilnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers/Teilnehmers. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % der Forderung.
Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt
1. Betrifft der Vertrag (auch) die Lieferung einer Sache, geht deren Eigentum erst auf den Auftraggeber/Teilnehmer über, wenn dieser BC-opleidingen B.V. alles bezahlt hat, was er kraft oder im Zusammenhang mit Verträgen über die Lieferung von Sachen oder die damit verbundene Erbringung von Dienstleistungen BC-opleidingen B.V. schuldet.
2. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder in irgendeiner anderen Weise zu belasten.
3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Auftraggeber/Teilnehmer verpflichtet, BC-opleidingen B.V. unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
4. Der Auftraggeber/Teilnehmer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Verlangen von BC-opleidingen B.V. vorzulegen.
5. BC-opleidingen B.V. darf über unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs verfügen, mit der Maßgabe, dass sie die Sachen nicht vermieten, mit beschränkten Rechten belasten oder als Zahlungsmittel verwenden darf.
6. Für den Fall, dass BC-opleidingen B.V. ihre in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Auftraggeber/Teilnehmer bereits jetzt unbedingt und unwiderruflich BC-opleidingen B.V. oder von ihr zu benennenden Dritten die Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die Sachen von BC-opleidingen B.V. befinden, und diese zurückzunehmen.
7. Solange der Eigentumsvorbehalt auf von BC-opleidingen B.V. gelieferten Sachen ruht, wird der Auftraggeber/Teilnehmer diese Sachen so lagern und kennzeichnen, dass sie deutlich als Sachen erkennbar sind, die BC-opleidingen B.V. gehören.
Artikel 9 – Untersuchung, Reklamationen
1. Beschwerden über die erbrachten Dienstleistungen und/oder gelieferten Sachen sind vom Auftraggeber/Teilnehmer innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Erbringung der betreffenden Dienstleistung oder Lieferung der betreffenden Sache, BC-opleidingen B.V. schriftlich zu melden. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit BC-opleidingen B.V. in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
2. Ist eine Beschwerde begründet, wird BC-opleidingen B.V., sofern es sich um eine Dienstleistung handelt, die Dienstleistungen doch noch in der richtigen Weise erbringen, es sei denn, die nachträgliche Erbringung der Dienstleistungen ist für den Auftraggeber/Teilnehmer nicht mehr sinnvoll und der Auftraggeber/Teilnehmer kann (schriftlich) nachweisen, dass dies der Fall ist, in welchem Fall BC-opleidingen B.V. die betreffenden Dienstleistungen gutschreiben wird, und/oder, sofern es sich um die Lieferung einer Sache handelt, nach Wahl von BC-opleidingen B.V. die Sache reparieren, erneut liefern oder den Kaufpreis gutschreiben.
Artikel 10 – Stornierung, Verschiebung und Kündigung von Kursen
Für mündlich und/oder schriftlich von BC-opleidingen B.V. bestätigte Kurse gelten die nachstehenden Stornobedingungen:
1. Die Stornierung der bestätigten Kursbuchung oder Kursteilnahme kann nur per Brief oder per E-Mail an die Kursverwaltung von BC-opleidingen B.V. mitgeteilt werden.
2. Bei Stornierung oder Verschiebung eines bestätigten Kurses werden die für den Kurs geltenden Kosten (nachfolgend „Kosten") wie folgt in Rechnung gestellt: - bei Stornierung mehr als 3 Monate vor dem Beginndatum des Kurses: keine Kosten; - bei Stornierung mehr als 2 Monate, aber weniger als 3 Monate vor dem Beginndatum des Kurses: 25 % der Gesamtkosten; - bei Stornierung mehr als 1 Monat, aber weniger als 2 Monate vor dem Beginndatum des Kurses: 50 % der Gesamtkosten; - bei Stornierung mehr als 10 Werktage, aber weniger als 1 Monat vor dem Beginndatum des Kurses: 75 % der Gesamtkosten; - bei Stornierung weniger als 10 Tage vor dem Beginndatum des Kurses: 100 % der Gesamtkosten.
3. Wenn (eine der) Parteien einen Auftrag vorzeitig beenden möchte(n), wird in gegenseitiger Absprache eine Situation geschaffen, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Möchte der Auftraggeber/Teilnehmer den Auftrag beenden und wird hierüber keine Einigung erzielt, hat der Auftraggeber/Teilnehmer die gesamten Angebotskosten und die Kosten der bereits erbrachten Dienstleistungen zu begleichen.
4. Etwaige mit dem Kurs zusammenhängende Prüfungskosten werden vollständig an den Auftraggeber/Teilnehmer weiterberechnet. Die Prüfungskosten sind auch dann geschuldet, wenn der Kurs weniger als 10 Werktage vor dem Beginndatum des Kurses storniert wird.
5. Etwaige vom Auftraggeber/Teilnehmer im Voraus gezahlte Beträge, die sich auf den stornierten Kurs beziehen, werden abzüglich der Stornokosten erstattet.
6. BC-opleidingen B.V. hat das Recht, Standardkurse mit offenen Buchungen spätestens 10 Werktage im Voraus zu stornieren, wenn weniger als die festgelegte Mindestanzahl an Anmeldungen für den betreffenden Kurs eingegangen ist. Wird ein Standardkurs, für den sich der Auftraggeber/Teilnehmer angemeldet hat, storniert, wird BC-opleidingen B.V. dem Auftraggeber/Teilnehmer alternative Termine mitteilen, an denen der betreffende Standardkurs durchgeführt wird.
7. Bei Verhinderung (eines oder mehrerer Teilnehmer) des Auftraggebers/Teilnehmers für die Ausbildung oder den Kurs oder einen Teil davon besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer anzumelden.
8. Ein Vertrag über Dienstleistungen, die nicht im Angebot eines Kurses bestehen, kann von den Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beendet werden.
9. Wird ein Vertrag von BC-opleidingen B.V. vorzeitig gekündigt, sorgt BC-opleidingen B.V. in Absprache mit dem Auftraggeber/Teilnehmer und auf Kosten des Auftraggebers/Teilnehmers für die Übergabe noch zu erbringender Dienstleistungen an Dritte, es sei denn, der Kündigung liegen Tatsachen und Umstände zugrunde, die dem Auftraggeber/Teilnehmer zuzurechnen sind. Im letzteren Fall ist BC-opleidingen B.V. nicht verpflichtet, eine Übergabe der Dienstleistungen zu besorgen.
Artikel 11 – Aussetzung und Auflösung
1. BC-opleidingen B.V. ist befugt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag unmittelbar ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist und ohne dass BC-opleidingen B.V. zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, wenn: - der Auftraggeber/Teilnehmer einer ihm aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt und (sofern eine Erfüllung noch möglich ist) der Auftraggeber/Teilnehmer seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von 15 Werktagen nach einer schriftlichen Aufforderung dazu doch noch nachkommt; - der Auftraggeber/Teilnehmer für insolvent erklärt wird oder die Insolvenz des Auftraggebers/Teilnehmers beantragt wird, der Auftraggeber/Teilnehmer zur Liquidation oder Auflösung seines Unternehmens übergeht oder der Auftraggeber/Teilnehmer einen Zahlungsaufschub beantragt oder erhält.
2. Ferner hat BC-opleidingen B.V. das Recht, die Teilnahme des Auftraggebers/Teilnehmers bzw. des vom Auftraggeber/Teilnehmer benannten Teilnehmers an einer Ausbildung oder einem Kurs zu verweigern oder die Ausführung des Auftrags auszusetzen, wenn: - der Auftraggeber/Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt; - der Teilnehmer die erforderlichen Vorausbildungen/Diplome nicht (nach)weisen kann; - der Teilnehmer physisch oder medizinisch nicht in der Lage ist, die Ausbildung/den Kurs unter (erschwerten) physischen Bedingungen durchzuführen.
3. Die Befugnis von BC-opleidingen B.V., den Vertrag aufzulösen, gilt unbeschadet aller anderen Rechte von BC-opleidingen B.V. Tritt einer der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Umstände ein, werden alle Forderungen, die BC-opleidingen B.V. gegen den Auftraggeber/Teilnehmer hat, unmittelbar fällig.
4. Jede der Parteien ist berechtigt, den Vertrag per Einschreiben mit sofortiger Wirkung zu beenden, unbeschadet des Rechts auf Erstattung von Kosten, Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns) und Zinsen, falls die Gegenpartei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt und die Gegenpartei nach schriftlicher Mahnung, ihren Verpflichtungen innerhalb der in der Mahnung gesetzten angemessenen Frist doch noch nachzukommen, mit der Erfüllung dieser Verpflichtungen säumig bleibt.
5. Im Falle einer Situation wie unter 11.4 genannt ist die Forderung über den bereits ausgeführten Teil des Vertrags sowie der aus der Aussetzung oder Beendigung entstehende Schaden unmittelbar fällig. Ferner kann BC-opleidingen B.V. dann das von ihr Gelieferte als ihr Eigentum zurückfordern.
Artikel 12 – Rückgabe zur Verfügung gestellter Sachen
1. Hat BC-opleidingen B.V. dem Auftraggeber/Teilnehmer bei der Ausführung des Vertrags Sachen zur Verfügung gestellt, ist der Auftraggeber/Teilnehmer verpflichtet, das zur Verfügung Gestellte innerhalb von 10 Werktagen nach dem Ende des Vertrags im ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückzugeben.
2. Erfüllt der Auftraggeber/Teilnehmer die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Verpflichtung nicht, gehen alle daraus entstehenden Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Reparatur oder Ersatz der Sachen) zu Lasten des Auftraggebers/Teilnehmers.
Artikel 13 – Haftung
1. Die Haftung von BC-opleidingen B.V. (einschließlich der auf einer unerlaubten Handlung beruhenden Haftung) ist auf den vom Auftraggeber/Teilnehmer erlittenen direkten Schaden beschränkt, der durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BC-opleidingen B.V. verursacht wurde. BC-opleidingen folgt den Bedingungen und Anforderungen gemäß der Police der Versicherungsgesellschaft, bei der BC-opleidingen versichert ist.
2. Ist BC-opleidingen B.V. für einen Schaden haftbar, so ist diese Haftung auf höchstens den Betrag beschränkt, der vom Versicherer von BC-opleidingen B.V. diesbezüglich tatsächlich ausgezahlt wird.
3. Im Falle eines Vertrags mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten wird die Haftung wie in Absatz 2 genannt beschränkt.
4. Unter direktem Schaden ist ausschließlich zu verstehen: - die angemessenen Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Leistung von BC-opleidingen B.V. mit dem Vertrag in Einklang zu bringen; - die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht; - angemessene Kosten, die zur Verhütung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet wurden, soweit der Auftraggeber/Teilnehmer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
5. BC-opleidingen B.V. haftet niemals für indirekten Schaden oder Folgeschaden, also für jeden nicht als direkten Schaden anzusehenden Schaden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schaden durch Betriebsstillstand, außer im Falle von Vorsatz seitens BC-opleidingen B.V.
6. Das Betreten der Gelände von BC-opleidingen B.V. erfolgt auf eigenes Risiko. Für etwaige Schäden an Fahrzeugen oder sonstigem Material des Auftraggebers/Teilnehmers oder seiner Untergebenen haftet BC-opleidingen B.V. nicht. Wenn der Auftraggeber/Teilnehmer (mutwillig) oder auf andere Weise Schaden an Material von BC-opleidingen verursacht, kann dies auf den Auftraggeber/Teilnehmer zurückgeführt werden.
7. Nutzt der Auftraggeber/Teilnehmer eine Trainingseinrichtung von BC-opleidingen B.V., wobei diese Nutzung nicht im Rahmen einer von BC-opleidingen B.V. geleiteten Aktivität stattfindet, so finden diese Aktivitäten ausschließlich unter der Verantwortung des Auftraggebers/Teilnehmers statt, und der Auftraggeber/Teilnehmer haftet daher für jede Form von Schaden an sich selbst und/oder BC-opleidingen B.V., und der Auftraggeber/Teilnehmer stellt BC-opleidingen B.V. hiermit von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen frei.
Artikel 14 – Freistellung/Garantie
1. Der Auftraggeber/Teilnehmer stellt BC-opleidingen B.V. hiermit von Ansprüchen Dritter gegen BC-opleidingen B.V. infolge der Ausführung des Vertrags durch BC-opleidingen B.V. frei.
2. Stellt der Auftraggeber/Teilnehmer BC-opleidingen B.V. Informationsträger, elektronische Dateien und/oder Software usw. zur Verfügung, garantiert der Auftraggeber/Teilnehmer, dass die Informationsträger, elektronischen Dateien und/oder Software usw. frei von Viren und Defekten sind.
Artikel 15 – Höhere Gewalt
1. Die Parteien sind berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise, ob vorübergehend oder nicht, durch Umstände verhindert oder erschwert wird, die vernünftigerweise außerhalb ihres Willens liegen, darunter Blitzeinschlag, Überschwemmungen, außergewöhnlich extreme Wetterbedingungen (Frost, Wind, Nebel und Regen), Brand, Krieg, Epidemie, Krankheit von Personal von BC-opleidingen B.V., terroristische Handlungen, Handlungen lokaler oder nationaler Regierungen oder anderer zuständiger Behörden, geplante und ungeplante Streiks, Warnstreiks oder Dienst-nach-Vorschrift-Aktionen. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten einer der Parteien werden die Verpflichtungen der Parteien ausgesetzt.
2. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag für den nicht ausführbaren Teil durch eine schriftliche Erklärung zu beenden.
Artikel 16 – Versicherungen
1. Der Auftraggeber/Teilnehmer wird alle vorgeschriebenen und notwendigen Versicherungen abschließen, um seine Mitarbeiter und andere Interessen abzudecken, die mit einem von BC-opleidingen B.V. durchgeführten Training zusammenhängen, wie, aber nicht beschränkt auf, eine Betriebsunfallversicherung.
2. Der Auftraggeber/Teilnehmer wird zugunsten der von ihm durchgeführten Trainings eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Die Versicherung wird die Haftung von BC-opleidingen B.V. im Sinne von Artikel 13 abdecken.
Artikel 17 – Geheimhaltung
1. Die Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Im Zweifelsfall werden Informationen als vertraulich angesehen.
2. Ist eine der Parteien aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet, vertrauliche Informationen an vom Gesetz oder vom zuständigen Gericht bezeichnete Dritte zu übermitteln, und kann sich die betreffende Partei diesbezüglich nicht auf ein gesetzliches oder ein vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes Aussageverweigerungsrecht berufen, so ist diese Partei nicht zu Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet, und die Gegenpartei ist nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 18 – Geistiges Eigentum und Urheberrechte
1. Alle Rechte des geistigen Eigentums (wie auch immer benannt), unabhängig davon, ob sie BC-opleidingen B.V., Hilfspersonen von BC-opleidingen B.V. oder Lieferanten von BC-opleidingen B.V. zustehen, und die von BC-opleidingen B.V. im Rahmen des Vertrags verwendet werden oder die auf Werken ruhen, die im Rahmen des Vertrags von BC-opleidingen B.V. dem Auftraggeber/Teilnehmer zur Verfügung gestellt oder geliefert werden, verbleiben bei BC-opleidingen B.V.
2. Alle von BC-opleidingen B.V. zur Verfügung gestellten Werke und Materialien, wie Lehrmaterial in welcher Form auch immer, sind ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber/Teilnehmer bestimmt und dürfen von ihm ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BC-opleidingen B.V. weder vervielfältigt, veröffentlicht noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden, weder zum internen noch zum externen Gebrauch, in welcher Form auch immer.
3. BC-opleidingen B.V. behält sich das Recht vor, das durch die Ausführung des Vertrags hinzugewonnene Wissen für andere Zwecke zu verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers/Teilnehmers Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Auf solchem Wissen ruhende Rechte des geistigen Eigentums stehen ausschließlich BC-opleidingen B.V. zu.
4. Es ist dem Auftraggeber/Teilnehmer nicht gestattet, Fotos, Film- und/oder Videoaufnahmen von den Trainings oder den Trainingseinrichtungen zu machen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BC-opleidingen B.V.
5. Der Auftraggeber/Teilnehmer erteilt die Zustimmung, dass BC-opleidingen Foto- und Film- und/oder Videoaufnahmen zu Ausbildungszwecken sowie zur Verwendung auf der Website nutzen darf. Wünscht der Auftraggeber/Teilnehmer dies nicht, hat er dies unverzüglich ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
Artikel 19 – Streitigkeiten
Der zuständige Richter des Gerichts in Haarlem ist ausschließlich befugt, über Streitigkeiten zu entscheiden, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen.
Artikel 20 – Anwendbares Recht
Auf den Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen ist niederländisches Recht anwendbar.
Artikel 21 – Änderungen der Bedingungen
Diese Bedingungen dürfen von BC-opleidingen B.V. von Zeit zu Zeit geändert werden. Die geänderten Bedingungen gelten für den Auftraggeber/Teilnehmer 20 Werktage, nachdem BC-opleidingen B.V. dem Auftraggeber/Teilnehmer die Änderungen schriftlich mitgeteilt hat, es sei denn, der Auftraggeber/Teilnehmer erhebt innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Änderungsmitteilung schriftlich Einspruch gegen die Änderungen bei BC-opleidingen B.V. Erhebt der Auftraggeber/Teilnehmer Einspruch gegen die Änderungen, darf BC-opleidingen B.V. den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Wird der Vertrag nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Einspruchs des Auftraggebers/Teilnehmers von BC-opleidingen B.V. beendet, bleiben die alten Bedingungen auf den Vertrag anwendbar.
BC-opleidingen B.V.
Voorland 13
1601 EZ Enkhuizen
info@bc-opleidingen.nl
+31 (0) 228 722 420
